1. Für dieses Update ist eine vorherige Komplettsicherung (kompletter Arbeitsordner, Sicherung auf CD-ROM oder Memory-Stick) unbedingte Voraussetzung. Näheres siehe Update-Anleitung.
  2. Entscheidende Neuerung ist die Einführung der Kombination BSNR (Betriebsstätten-Nr.) + LANR (lebenslange Arzt-Nr.) anstelle der bisherigen KV-Arzt-Nr. [Lesen Sie hierzu bitte die Hilfe im Fenster "Vorgaben/Praxisdaten".]
    Empfehlungen für den Übergang (alte statt neue, neue statt alte Nummern) finden Sie in der Update-Benachrichtigung.
  3. Zu jedem Arzt ist die Zuordnung eines Leistungskennzeichens (1 Buchstabe) ab sofort obligatorisch. [Siehe ebenfalls die Hilfe im Fenster "Vorgaben/Praxisdaten". Zur Markierung der Leistungsziffern mittels Leistungskennzeichen im Falle unterschiedlicher behandelnder Ärzte lesen Sie bitte die Hilfe im Fenster "Kassenleistungen".]
  4. Die BSNR/LANR-Neuerung bringt für Gemeinschaftspraxen eine grundlegende Änderung: Alle Ärzte werden ab sofort separat verwaltet (Arzt 1, Arzt 2 usw.), mit entsprechender Zuordnung aller Patienten zum haupt-behandelnden Arzt. [Siehe ebenfalls die Hilfe im Fenster "Vorgaben/Praxisdaten".]
  5. Aufgrund der neuen gesetzlichen Zertifizierungsvorschriften und der Notwendigkeit einer kostenpflichtigen (und mit hohen Kosten verbundenen) KBV-Prüfung muß die Arzneimittel-Verschreibungsfunktion vorerst komplett gesperrt werden.
    Eine ausführliche Erläuterung zum Hintergrund dieser Änderung finden Sie in der Hilfe im Fenster „Medikationen“. Nähere Informationen finden Sie auch hier:

    Anwender, die an der Benutzung der neu programmierten, kostenpflichtigen und zertifizierten Schnittstelle zur Arzneimittel-Datenbank Gelbe Liste/MMI interessiert sind, wenden sich bitte umgehend an Reschke Kommunikation.

    Bereits jetzt schon können Sie bei MMI die aktuelle Gelbe Liste mit Stand 3/2008 anfordern und, sobald erhalten, installieren (MMI, Tel. 06102/502-0; geben Sie an, daß Sie als Arztpraxissoftware EASYPRO einsetzen).

  6. Aufgrund weiterer neuer, sehr kostenaufwendiger Zertifizierungsvorschriften der KBV muß außerdem die Schnittstelle mit DMP-Anbindung komplett gesperrt werden. Der DMP-Modul muß ab Quartal 2008/3 in separatem Betrieb, unabhängig von EASYPRO und der Schnittstellenübergabe der Patientendaten der Chipkarte, ausgeführt werden. Hierzu ist die Chipkarte im betreffenden Modul lokal einzulesen. [Ausführliches zum Hintergrund dieser Änderung finden Sie in der EASYPRO-Hilfe zum Stichwort "DMP-Anbindung".]
  7. Ab Quartal 2008/3 ist ausschließlich das neue KV-Formular für Laborüberweisungen zu verwenden.

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